Stellungnahme des FC Langenfeld zur Spielumwertung des Play-Off Halbfinals
| Am 27.3. wurde vom Deutschen
Badminton Verband (DBV) auf www.badminton.de öffentlich
bekannt gegeben, dass das Hinspiel des Play-Off Halbfinals zwischen dem
FC Langenfeld und dem 1. BC Beuel zugunsten der Beueler mit 0:8
umgewertet wurde, wodurch der 1. BC Beuel ins Finale einziehen
würde. Dem FC Langenfeld wird zur Last geworfen, mit dem
Einsatz von Fabienne Deprez eine nach Auffassung des DBV Referats
für Leistungssport U19 nicht spielberechtigte Spielerin
eingesetzt zu haben. Entsetzt und mit Unverständnis reagierten die Spielerinnen und Spieler des FC Langenfeld auf die Mitteilung des Deutschen Badminton Verbands auf der offiziellen Verbandsseite www.badminton.de. Der auf sportlichem Wege erzielte Erfolg gegen den Dauerrivalen 1. BC Beuel sollte mit einem Schlag nichts mehr Wert sein? Dem FCL wird zu Last gelegt, dass Fabienne Deprez nicht hätte eingesetzt werden dürfen, da sie ursprünglich für ein parallel stattfindendes Turnier in Holland nominiert wurde und von daher nicht für eine andere Veranstaltung spielberechtigt sei. Diese Nominierung wurde von den Eltern aus schulischen Gründen allerdings frühzeitig abgesagt, so dass Fabienne für dieses Turnier gar nicht gemeldet wurde. Bestätigt wird dies auch in einer Mitteilung auf www.badminton.de. Von daher hatte man sich im Vorfeld auch keine weiteren Gedanken gemacht, dass bei einem Einsatz von Fabienne mit Konsequenzen zu rechnen sei. Fabienne sollte vielmehr für eine tolle Saison mit einem Einsatz im Play-Off Halbfinale belohnt werden. Einen sportlichen Vorteil versuchte man auf diesem Wege auch nicht zu gewinnen, denn die etatmäßige Mixedspielerin Kamilla Augustyn ist noch deutlich stärker als Fabienne. Die Verantwortlichen des 1. BC Beuel gaben dem FCL gegenüber bekannt, frühzeitig informiert gewesen zu sein, legten jedoch keinen Wert auf Protest, da sie sportlich verloren haben und durch den Einsatz von Fabienne keinen Nachteil erlitten haben. Da der FC Langenfeld in seiner Handlungsweise aufgrund der Veröffentlichungen im Vorfeld auf der offiziellen Internetseite des DBV keinen Regelverstoss erkennen kann, wurde am 28.3. Einspruch gegen die Umwertung vorgenommen. Alles Weitere liegt nun in juristischen Händen. Im Interesse des Sports kann man nur auf eine schnelle Entscheidung hoffen. |
|---|